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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Open-Datapool

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich; Änderungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) gegenüber den Nutzern von Open Datapool, einem elektronischen Informationssystem, welches den Austausch von elektronischen Produktdaten (Artikeldaten, Bilder und Multimediadaten) zwischen Lieferanten der SHK-Branche und dem SHK-Fachhandwerk sowie weiteren Nutzern erlaubt.
  2. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nicht, es sei denn, der ZVSHK hat sie schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen ZVSHK und den Nutzern haben dabei stets Vorrang.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZVSHK richten sich ausschließlich an Unternehmer. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
  4. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf dem Portal von Open Datapool veröffentlicht. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungsgegenstand

  1. Der ZVSHK unterhält und verwaltet Open Datapool, um Produktdaten der teilnehmenden Hersteller/Lieferanten für Nutzer in einem Downloadbereich bereitzustellen bzw. über Open Connect zu verteilen. Der Service beinhaltet auch die Bereitstellung eines Web-basierten Produktinformationssystems.
  2. Der ZVSHK behält sich das Recht vor, die Nutzung von Open Datapool jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Dienste auszutauschen. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder Teile davon (insbesondere einzelner Funktionalitäten) besteht nicht.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der eingestellten Daten in der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Nutzer können sein:
    - Handwerksunternehmen der Bau- und Ausbaugewerke, insbesondere SHK-Fachbetriebe
    - Architekten, Planer und Ingenieure
    Nutzer müssen sich beim ZVSHK registrieren und freischalten lassen.

§ 3 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Der ZVSHK räumt dem Nutzer das einfache, nicht ausschließliche und nicht an Dritte übertragbare Recht ein, Open Datapool im Rahmen der handwerklichen Auftragsbearbeitung zu nutzen (beispielsweise Kundenberatung, Planung, Preisanfrage, Angebotserstellung, Bestellung und Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung). Der Nutzer ist insoweit berechtigt, auf Open Datapool zuzugreifen, dort zu recherchieren und die abgerufenen Daten und Dokumente für den Eigengebrauch zu verwenden. Eingeschlossen ist das Recht, diese Rechercheergebnisse und auch die entsprechenden Dokumente, Bilder und Multimediadateien abzuspeichern und/oder auszudrucken und die Ergebnisse an Kunden im Rahmen eines handwerklichen Angebotes weiterzugeben.

    Für andere Nutzergruppen wie Architekten, Planer und Ingenieure gilt die Einräumung von Nutzerrechten in analoger Weise, wobei insbesondere die Nutzung für Ausschreibungszwecke umfasst ist. Preisanfragen sind für diese Nutzergruppen in der Regel nicht möglich.

    Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers möglich. Nicht erlaubt ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung insbesondere die Nutzung für Katalogzwecke, die Einbindung der Daten durch gewerbliche App- und Softwareanbieter in deren Produkte, etc.
  2. Alle in Open Datapool zugänglich gemachten Inhalte (z. B. Texte, Inserate, Bilder, Multimedia) oder Kennzeichen (Produktnamen, Marken, Firmennamen, Logos) genießen ggf. urheberrechtlichen, markenrechtlichen und ggf. wettbewerbsrechtlichen Schutz.
  3. Die Nutzung von Open Datapool ist für Mitglieder des ZVSHK kostenfrei. Der ZVSHK muss sich jedoch die Einführung einer Schutzgebühr auch für Mitgliedsbetriebe vorbehalten, soweit die Kosten aus dem laufenden Betrieb nicht mehr gedeckt werden können. Für sonstige Nutzer richtet sich die Kostenpflicht nach der jeweils aktuellen Gebührentabelle.
  4. Alle Nutzer, sowohl Mitglieder des ZVSHK als auch Nichtmitglieder tragen anfallende Verbindungskosten für den Zugang zu Open Datapool selbst, insbesondere anfallende Telekommunikationskosten.
  5. Der ZVSHK behält sich vor, Nutzungsrechte einzuschränken, insbesondere wenn Datenlieferanten/Hersteller einer unbeschränkten Weitergabe ihrer Daten nicht zustimmen.

§ 4 Pflichten der Nutzer

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise von Open Datapool gefährden oder stören würden, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass er keine Viren, Würmer oder Trojanischen Pferde oder sonstige schädliche Dateien in Open Datapool einbringt. Der Nutzer verpflichtet sich, dem ZVSHK alle Schäden zu ersetzen, die aus der mindestens fahrlässigen Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den ZVSHK von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Rechtsverfolgungskosten, freizustellen, die diese aufgrund der mindestens fahrlässigen Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegenüber dem ZVSHK geltend machen.
  2. Der Nutzer stellt sicher, dass Daten von Open Datapool ausschließlich zum Zwecke der handwerklichen bzw. planerischen Auftragsbearbeitung abgerufen und verarbeitet werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Nutzung der Datenbank ist unzulässig. So ist insbesondere die vollständige, teilweise oder auszugsweise Verwendung der gelisteten Daten im Internet für gewerbliche Zwecke, kommerzielle Auskunftserteilung oder als Unterlage bzw. Hilfsmittel für die Zusammenstellung oder Ergänzung von Katalogen und Verzeichnissen in jeder medialen Form (in Print, elektronisch, auf CDROM, etc.) sowie das Auslesen der Daten im Internet zu den vorgenannten Zwecken sowie zu Zwecken sonstiger kommerzieller Verwendung, insbesondere auch Werbung nicht gestattet und wird vom ZVSHK nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt.

§ 5 Verantwortlichkeit für Inhalte; Haftung

  1. Es handelt sich bei den in Open Datapool hinterlegten Produktstammdaten um fremde Informationen, für die der ZVSHK gemäß § 8 Abs. 1 TMG nicht verantwortlich ist.
    Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der in Open Datapool eingestellten Produktstammdaten sowie sämtlicher Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Lieferant verantwortlich. Der ZVSHK ist insoweit lediglich technischer Dienstleister und wird weder als Vermittler oder Vertreter des jeweiligen Lieferanten noch sonst in dessen Auftrag tätig.
  2. Der Nutzer ist für sämtliche Ergebnisse allein verantwortlich, die unter Nutzung der in Open Datapool eingestellten Daten erstellt werden. Der ZVSHK macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
  3. Der ZVSHK haftet gegenüber von Nutzern von Open Datapool für Schäden,
    a) die er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
    b) die durch die Verletzung einer Pflicht durch den ZVSHK, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind,
    c) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, oder
    d) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren, welche auf einer Pflichtverletzung von ZVSHK oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In anderen als den vorgenannten Fällen ist die Haftung des ZVSHK – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
  4. Soweit die Haftung des ZVSHK ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ZSHK.
  5. Soweit über Open Datapool durch den ZVSHK eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste, etc. Dritter, zum Beispiel durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der ZVSHK weder für die Zugänglichkeit, den Bestand oder die Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste. Er haftet auch nicht für den Inhalt derselben, insbesondere nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
  6. Der ZVSHK haftet auch nicht für die Eignung von Open Datapool zur Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, insbesondere nicht für Einrichtungen und/oder Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereiches.
  7. Eine Haftung für die Nicht-Verfügbarkeit von Open Datapool aufgrund von Störungen des Internets etc. wird nicht übernommen.

§ 6 Datensicherheit und Datenschutzerklärung

  1. Die Server des ZVSHK sind dem Stand der Technik entsprechend gesichert.
  2. Der ZVSHK/ITEK ist zudem berechtigt, die zur Nutzerverwaltung erforderlichen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten und zu speichern. Er ist berechtigt, dem Nutzer Informationen an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse zu senden, wenn die Information für die Nutzung von Open Datapool erforderlich ist.
  3. Es gelten die auf der Website veröffentlichten Datenschutzbedingungen.
  4. Die über die zuvor genannte Verwendung hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Nutzers. Der Nutzer ist berechtigt, seine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, soweit er hiermit in die Verwendung personenbezogener Daten eingewilligt hat. Dies hat möglicherweise zur Folge, dass eine Nutzung von Open Datapool nicht mehr möglich sein wird.
  5. Der ZVSHK wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen verwenden. Er behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn er aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.

§ 7 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus diesen Bedingungen mit dem ZVSHK auf Dritte ist ausgeschlossen.
  2. Zur Aufrechnung gegenüber dem ZVSHK ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
  3. Es stehen dem Nutzer keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie aus Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit dem ZVSHK herrühren.

§ 8 Alternative Streitbeilegung

  1. Der ZVSHK ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  2. Zur Onlinestreitbeilegung mit Verbrauchern bei Online-Kauf- und –Dienstverträgen bietet die EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/  eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer.

§ 9 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Vertragssprache

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des ZVSHK.
  3. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

§ 10 Schlussklausel

Sollte eine der vorstehenden Regeln unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für ergänzungsbedürftige Lücken.

 

Sankt Augustin, den 04.12.2017